Das Märchenerzählen wurde von der Deutschen Unesco-Kommission zum immateriallen Kulturerbe erklärt.
Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist eine Bestandsaufnahme, welche lebendigen Traditionen in Deutschland praktiziert werden. Für eine Aufahme in das Verzeichnis müssen kulturelle Ausdrucksformen die Kriterien erfüllen, die das UNESCO-Übereinkommen von 2003 festlegt. Dazu gehören eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft. Die Weitergabe von Wissen und Können, eine kreative Weiterentwicklung, freier Zugang zu der Tradition sowie eine Einbindung der gesamten Gemeinschaft sind weitere wichtige Kriterien. Im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 27 Einträge. In den den kommenden Jahre wird das Verzeichnis kontinuierlich erweitert. (Quelle: Deutsche Unesco-Kommission)